Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Arbeitskräften aus Indonesien an Unternehmen in Deutschland und Österreich.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der EUROJOB work in europe GmbH (nachfolgend „Vermittler") und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Vermittlung von Arbeitskräften aus Indonesien.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen in Deutschland sowie an Unternehmer im Sinne des UGB in Österreich.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Der Vermittler erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung und unterstützt Unternehmen bei der Rekrutierung und Vermittlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Indonesien. Die Vermittlung umfasst insbesondere:

  • Rekrutierung und Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten
  • Durchführung von Bewerberinterviews
  • Prüfung der grundsätzlichen Eignung
  • Unterstützung bei behördlichen Verfahren
  • Unterstützung bei Visa- und Aufenthaltsverfahren
  • Koordination zwischen Arbeitgeber und Bewerber

Der Vermittler schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Vergütung

3.1 Saisonarbeitskräfte

Für die erfolgreiche Vermittlung einer Saisonarbeitskraft (Deutschland: bis 8 Monate / Österreich: bis 9 Monate) beträgt die Vermittlungsgebühr:

500,00 EUR netto pro vermittelter Person. Fällig sobald die vermittelte Person das Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hat und dieses mindestens 6 Wochen ununterbrochen bestanden hat.

3.2 Fachkräfte

Für die Vermittlung von Fachkräften (z. B. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Deutschland, Rot-Weiß-Rot-Karte Österreich) beträgt die Vermittlungsvergütung:

1 bis 2 Bruttomonatsgehälter der vermittelten Fachkraft (netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer), abhängig von Berufsgruppe, Qualifikationsniveau, Rekrutierungsaufwand, Sprachkenntnissen und behördlichem Aufwand. Die konkrete Vergütung wird im jeweiligen Vermittlungsvertrag festgelegt.

3.3 Umsatzsteuer
Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

4. Entstehung des Vergütungsanspruchs

Der Vergütungsanspruch entsteht, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einer durch den Vermittler vorgestellten Person zustande kommt. Die Vergütung bleibt auch dann geschuldet, wenn:

  • der Arbeitsvertrag zunächst befristet abgeschlossen wird
  • die Beschäftigung nach Vertragsabschluss nicht angetreten wird, sofern dies vom Auftraggeber zu vertreten ist
  • die vermittelte Person innerhalb von 24 Monaten nach erstmaliger Vorstellung direkt oder indirekt eingestellt wird

Als Vermittlung gilt ebenfalls die Einstellung durch Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften, verbundene Unternehmen oder Betriebsstätten des Auftraggebers.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Vermittler ist berechtigt, Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Vermittler alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und informiert den Vermittler unverzüglich über:

  • den Abschluss eines Arbeitsvertrages
  • Änderungen der Vertragsbedingungen
  • Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses
  • vorzeitige Beendigungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher arbeits-, sozialversicherungs-, steuer- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften.

7. Garantie und Nachvermittlung

Endet das Arbeitsverhältnis mit einer vermittelten Fachkraft innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsbeginn aus Gründen, die der Arbeitnehmer zu vertreten hat, bemüht sich der Vermittler einmalig um die Vorstellung geeigneter Ersatzkandidaten. Ein Anspruch auf kostenfreie Ersatzvermittlung besteht nur, wenn sämtliche Rechnungen vollständig bezahlt wurden und die Beendigung nicht vom Auftraggeber verursacht wurde.

Reisekosten, Behördengebühren, Visakosten oder sonstige externe Kosten werden nicht erstattet. Für Saisonarbeitskräfte besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachvermittlung.

8. Haftung

Der Vermittler haftet nicht für die tatsächliche Arbeitsleistung, den wirtschaftlichen Erfolg der Beschäftigung, die persönliche Eignung über die im Auswahlverfahren feststellbaren Eigenschaften hinaus oder für falsche Angaben von Bewerbern, sofern diese trotz angemessener Prüfung nicht erkennbar waren.

Die Haftung des Vermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie vorsätzlichem Verhalten.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Sämtliche Bewerberdaten dürfen ausschließlich zum Zweck der Personalgewinnung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermittlers und der betroffenen Person unzulässig.

10. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Vorstellung einer Kandidatin oder eines Kandidaten keine direkte Umgehung der Vermittlungstätigkeit vorzunehmen.

Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vermittlungsgebühr, mindestens jedoch 2.000 EUR, fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

11. Höhere Gewalt

Der Vermittler haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördlichen Maßnahmen, Visa- oder Einreisebeschränkungen oder politischen Ereignissen.

12. Laufzeit und Kündigung

Vermittlungsverträge können von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.

13. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Auftraggebern mit Sitz in Österreich gelten zwingende österreichische Verbraucherschutzvorschriften nicht, da diese AGB ausschließlich für Unternehmer gelten.

14. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Vermittlers, soweit gesetzlich zulässig. Der Vermittler ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

EUROJOB work in europe GmbH
Geiststr. 1 · D-06108 Halle (Saale) · Tel. +49-177-3131417
USt-Id-Nr. DE352454222 · Amtsgericht Stendal, HRB 29939
Stand: Juni 2026