Rechtliches
für die Vermittlung von Arbeitskräften aus Indonesien an Unternehmen in Deutschland und Österreich.
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der EUROJOB work in europe GmbH (nachfolgend „Vermittler") und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Vermittlung von Arbeitskräften aus Indonesien.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen in Deutschland sowie an Unternehmer im Sinne des UGB in Österreich.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vermittler erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung und unterstützt Unternehmen bei der Rekrutierung und Vermittlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Indonesien. Die Vermittlung umfasst insbesondere:
Der Vermittler schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.1 Saisonarbeitskräfte
Für die erfolgreiche Vermittlung einer Saisonarbeitskraft (Deutschland: bis 8 Monate / Österreich: bis 9 Monate) beträgt die Vermittlungsgebühr:
3.2 Fachkräfte
Für die Vermittlung von Fachkräften (z. B. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Deutschland, Rot-Weiß-Rot-Karte Österreich) beträgt die Vermittlungsvergütung:
3.3 Umsatzsteuer
Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Der Vergütungsanspruch entsteht, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einer durch den Vermittler vorgestellten Person zustande kommt. Die Vergütung bleibt auch dann geschuldet, wenn:
Als Vermittlung gilt ebenfalls die Einstellung durch Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften, verbundene Unternehmen oder Betriebsstätten des Auftraggebers.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Vermittler ist berechtigt, Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Vermittler alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und informiert den Vermittler unverzüglich über:
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher arbeits-, sozialversicherungs-, steuer- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften.
Endet das Arbeitsverhältnis mit einer vermittelten Fachkraft innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsbeginn aus Gründen, die der Arbeitnehmer zu vertreten hat, bemüht sich der Vermittler einmalig um die Vorstellung geeigneter Ersatzkandidaten. Ein Anspruch auf kostenfreie Ersatzvermittlung besteht nur, wenn sämtliche Rechnungen vollständig bezahlt wurden und die Beendigung nicht vom Auftraggeber verursacht wurde.
Reisekosten, Behördengebühren, Visakosten oder sonstige externe Kosten werden nicht erstattet. Für Saisonarbeitskräfte besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachvermittlung.
Der Vermittler haftet nicht für die tatsächliche Arbeitsleistung, den wirtschaftlichen Erfolg der Beschäftigung, die persönliche Eignung über die im Auswahlverfahren feststellbaren Eigenschaften hinaus oder für falsche Angaben von Bewerbern, sofern diese trotz angemessener Prüfung nicht erkennbar waren.
Die Haftung des Vermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie vorsätzlichem Verhalten.
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Sämtliche Bewerberdaten dürfen ausschließlich zum Zweck der Personalgewinnung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermittlers und der betroffenen Person unzulässig.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Vorstellung einer Kandidatin oder eines Kandidaten keine direkte Umgehung der Vermittlungstätigkeit vorzunehmen.
Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vermittlungsgebühr, mindestens jedoch 2.000 EUR, fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Vermittler haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördlichen Maßnahmen, Visa- oder Einreisebeschränkungen oder politischen Ereignissen.
Vermittlungsverträge können von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Auftraggebern mit Sitz in Österreich gelten zwingende österreichische Verbraucherschutzvorschriften nicht, da diese AGB ausschließlich für Unternehmer gelten.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Vermittlers, soweit gesetzlich zulässig. Der Vermittler ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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